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Eine artgerechte, faire Nutztierhaltung stellt sicher, dass die Tiere ein würdevolles Leben von Geburt an bis zum Tod führen können. Dazu benötigen sie genügend und sauberen Raum, frische Luft, Licht und Freilaufmöglichkeiten. Eine faire Tierhaltung berücksichtigt aber auch Ernährung und Gesundheit.

Grundlagen Nutztierhaltung
Die Grundlagen für die Nutztierhaltung werden in der Schweiz gesetzlich festgehalten.
Massgebend sind unter anderem das Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung sowie das Landwirtschaftsgesetz und die Direktzahlungsverordnung. Für die Bio-Landwirtschaft gilt ausserdem die Bio-Verordnung des Bundes und für knospenzertifizierte Betriebe die Richtlinien von Bio-Suisse. Dabei haben von den genannten Richtlinien diejenigen von Bio Suisse die strengsten Auflagen.

Haltung

Die Tiere auf Bio-Betrieben haben in der Regel eine vielfältigere Umgebung mit regelmässigem Auslauf ins Freie und in den Ställen mehr Platz als in der konventionellen Tierhaltung. In der Tierschutzverordnung wird in Anhang 1 festgehalten, wieviel Platz den Tieren im Stall gewährt werden muss. Dieser Platzbedarf unterscheidet sich je nach Tierart, Alter, Grösse, und Gewicht sowie der Haltungsart (Liegebox, Laufstall, Anbindehaltung). Die Richtlinien von Bio Suisse sind oft strenger als die Vorgaben in der Tierschutzverordnung (Quelle: FiBL, «Dokument Stallmasse 2023»)

Im Rahmen der Direktzahlungen erhalten Landwirtinnen und Landwirte sogenannte Tierwohlbeiträge, die besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundlichen Produktionsformen fördern. Sie bestehen aus den beiden Programmen BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) und RAUS (regelmässiger Auslauf ins Freie). Die Bestimmungen der Programme gehen deutlich über die Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung hinaus. Die Teilnahme an diesen Programmen ist für die konventionelle Landwirtschaft freiwillig. Für zertifizierte Bio-Betriebe nach Bio Suisse sind die RAUS-Bestimmungen Vorschrift.

Wiederkäuer: Rinder, Schafe, Ziegen
Wiederkäuer müssen nach Richtlinien von Bio Suisse vom 1. Mai bis 31. Oktober an mindestens 26 Tagen pro Monat Weidegang und von November bis April an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf auf eine Auslauffläche oder Weide haben. Bei konventioneller Haltung gilt dies nur bei den freiwilligen RAUS-Anforderungen.

Die Anbindehaltung ist gemäss Richtlinien von Bio Suisse zeitweise möglich. Auf Bio-Höfen ist der Anbindestall aber immer gekoppelt mit Auslauf und Weidegang der Tiere (RAUS-Bestimmungen).

Beim Platz pro Tier im Stall gibt es kaum Unterschiede zwischen Bio und konventionell. Anbindehaltungen sind bei Schafen und Ziegen unter den Richtlinien von Bio Suisse aber verboten. Bei Schafen und Ziegen sind Einzelboxen im Unterschied zur konventionellen Haltung mit wenigen Ausnahmen (Krankheit, Geburt, Böcke) verboten. Auch die Fressplatzbreite, die Grösse der Liegefläche und die Gesamtfläche pro Tier im Stall unterscheiden sich bei Bio-Schafen nicht von der konventionellen Haltung. Bio-Ziegen muss im Stall indes mehr Platz gewährt werden als konventionellen Ziegen.

Schweine
Schweinen muss gemäss Bio Suisse jeden Tag ein mehrstündiger Zugang zu einer Auslauffläche oder einer Weide gewährt werden. Bei konventioneller Haltung gilt dies nur bei den freiwilligen RAUS-Anforderungen. Die Weidehaltung ist also auch bei nach Bio Suisse Richtlinien nicht obligatorisch. Die Liegefläche pro Tier und die Abferkelbucht (spezieller Bereich für die Ferkel) sind für Bio-Schweine etwas grösser bemessen als bei konventionell gehaltenen Tieren. Die Fressplatzgrösse unterscheidet sich hingegen nicht.

Hühner
Nutzgeflügel muss sich nach Bio Suisse an jedem Tag in einem Aussenklimabereich aufhalten können und mindestens fünf Stunden Zugang zu einer Weide haben. Auch im Stall haben Bio-Hühner mehr Platz als konventionell gehaltene Tiere. Im Gegensatz dazu dürfen konventionelle Hühner Tag und Nacht in Hallen gehalten werden, Batteriehaltung ist in der Schweiz jedoch verboten.

Warum Bio-Hühner glücklicher sind (Video: Bio Suisse)

Schlachtung

Die Bio-Verordnung des Bundes und die Bio Suisse Richtlinien beinhalten keine spezifischen Regelungen zur Schlachtung von Tieren. Daher ist es umso wichtiger, dass die gesetzlichen Anforderungen den Erfordernissen von Tierschutz und Veterinärmedizin entsprechen. Fleisch von Grossverteilern mit der Bio Suisse Knospe stammt aus grossen Schlachtbetrieben. Bio Suisse und diverse Branchenpartner lassen Schlachtbetriebe stichprobenweise durch den Schweizer Tierschutz auditieren.

Nach Bio Suisse zertifizierte Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Tiere selbst vermarkten, lassen sie in der Regel in einer nahegelegenen Kleinmetzgerei schlachten. Immer mehr Betriebe stellen auf die Hoftötung um, die seit 2020 offiziell erlaubt ist. Dabei werden die Tiere direkt in ihrer gewohnten Umgebung getötet und nicht von der Herde getrennt. Auch entfällt der oft stressige Transport zum Schlachthof.

Fütterung

Das Ziel von Bio Suisse ist eine nachhaltige Fütterung: artgerecht, möglichst mit betriebseigenem Futter, möglichst regional, ohne künstliche Zusatzstoffe und ohne gentechnisch veränderte Organismen. Nach Bio Suisse sollen Tiere möglichst vollständig mit Knospe-Futter gefüttert werden. Das Ziel «100 Prozent Bio Futter» ist bei den Wiederkäuern, Zucht- und Mastschweinen sowie auch bei den älteren Tieren beim Geflügel erreicht. Palmöl und Palmfett sind als Futtermittel verboten.

Wiederkäuer
Die Schweiz ist ein Grasland. Wiederkäuer können Gras und anderes Raufutter dank ihres Pansens und der Unterstützung von Milliarden von Mikroorganismen verdauen. So entsteht aus Gras Milch und Fleisch.

Seit dem 1. Januar 2022 besteht das gesamte Futter zu 100 Prozent aus Schweizer Knospe-Anbau. Die Wiederkäuer müssen einen minimalen Anteil an Wiesenfutter (frisch, siliert oder getrocknet) und Weidefutter, gerechnet auf die Jahresration fressen. Dieser beträgt im Talgebiet 75 % und im Berggebiet 85 %. Der restliche Teil der Ration kann aus übrigem Grundfutter (beispielsweise Abgänge aus der Obst- und Gemüseverarbeitung, Zuckerrüben, etc.) bestehen. Ergänzend können maximal 5 % Kraftfutter eingesetzt werden. Hier sind die Bio Suisse Richtlinien deutlich strenger als etwa die Bio-Verordnung des Bundes oder der EU, die 40 Prozent Kraftfutter erlauben.

Schweine und Geflügel
Bio-Schweinen muss täglich Gras, Heu oder eine Ackerkultur, bei der die ganze Pflanze geerntet wird, frisch oder siliert verfüttert werden. Bio-Geflügel wie Junghennen, Mastgeflügel und Legehennen sind Körner zu verabreichen.

Mindestens 90 Prozent des Futters muss Bio-Knospe-Futter sein. Der Anteil an Futter nach Bio-Verordnung des Bundes oder der EU darf maximal 10 Prozent ausmachen, abzüglich eines allfälligen konventionellen Anteiles von maximal 5 Prozent, wie er bei Ferkeln und Junggeflügel noch erlaubt ist. Bei Hühnern und Schweinen kann in der Schweiz aktuell noch nicht auf Futtermittelimporte verzichtet werden. Die Schweizer Futtermittelproduktion reicht nicht aus, um diese Tiere zu ernähren. Seit 2019 stammt sämtliches importiertes Futter für Knospe-Tiere aus Europa. Dieses muss ebenfalls gemäss Bio Suisse Richtlinien angebaut und zertifiziert sein.

Fazit

Bei der Haltung, Fütterung und Schlachtung von Tieren macht Bio klare Unterschiede. Die Richtlinien von Bio Suisse gehen in vielen Bereichen weiter als die Tierschutzgesetzgebung. Sie orientieren sich an ethischen und ökologischen Grundsätzen. Auch wenn die Auflagen strenger sind, gibt es auch bei Bio noch Optimierungsbedarf. So ist beispielsweise bei den Schweinen eine Weidehaltung (noch) nicht Pflicht.

Für eine faire Tierhaltung sind alle Beteiligten gefordert. Nur gemeinsam kann sichergestellt werden, dass Tiere mit Respekt und Würde behandelt werden.

Du möchtest noch mehr zu den Bio-Standards wissen? Hier geht’s zur Story faire Nutztiergesundheit und -zucht.

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